UniDive e.V.

Tauch- und Apnoeclub

   Tübingen

Datenschutzhinweise

Präambel

Der Apnoe- und Tauchclub UniDive e.V. freut sich, dass Du unsere Website besuchst. Datenschutz und Datensicherheit bei der Nutzung unserer Website sind für uns sehr wichtig. Wir möchten Dich daher an dieser Stelle darüber informieren, welche Deiner personenbezogenen Daten wir erfassen und für welche Zwecke diese genutzt werden.
 

Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Der Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Apnoe- und Tauchclub UniDive e.V.
Postfach 1334
D- 72003 Tübingen
vorstand--at--unidive.de
 

IT-Verantwortliche:
Ulrike Rathjen
it--at--unidive.de
 

1. Regelungen zum Datenschutz

(1) Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in der vereinseigenen Mitgliederdatenbank gespeichert, genutzt und verarbeitet.

(2) Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beitragsgruppe, Eintrittsdatum, Bankverbindung) auf. Diese Informationen werden in der vereinseigenen Mitgliederdatenbank gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme, Manipulation oder Vernichtung Dritter geschützt. Diese Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung ständig verbessert.

(3) Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (wie etwa Telefon, Fax und E-Mail) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Absatz (2) Satz 4 gilt entsprechend. 

(4) Als Mitglied des Württembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) und des Württembergischen Landesverbands für Tauchsport (WLT) ist der Verein verpflichtet, einmal jährlich seine Mitglieder im Rahmen einer anonymisierten Bestandsmeldung zu melden. Es werden Geburtsjahr, Geschlecht und Mitgliedsstatus übermittelt.

(5) Damit das Mitglied über unseren Dachverband VDST (Verein Deutscher Sporttaucher) Versicherungsschutz beim Tauchen, Vereinsaktivitäten und Auslandsaufenthalten genießen kann, ist der Verein ebenfalls verpflichtet, dieses an den VDST zu melden. Übermittelt werden dabei Vor- und Nachname, Geschlecht , Adresse, Geburtsdatum, Eintrittsdatum bei UniDive, Mitgliedsstatus und Vereinsnummer.

(6) Den Vorstandsmitgliedern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 (7) Jedes Mitglied hat das Recht darauf,

a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten,

b) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind,

c) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,

d) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gelöscht werden, wenn die Speicherung unzulässig war oder die Zwecke für die sie erhoben und gespeichert wurden nicht mehr notwendig sind,

e) der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen,

f) seine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

 

2. Mitgliedschaftspflichten

(1) Mit der Aufnahme in den Verein anerkennt das Mitglied die Satzung. Es verpflichtet sich, die Satzungsregelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.

Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Dazu gehört insbesondere:

a) die Mitteilung von Anschriftenänderungen

b) Änderung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren

c) Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind (z.B. Beendigung der Studiums, etc.)  

(2) Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen Änderungen nach Abs. (1) nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und können diesem nicht entgegengehalten werden. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.

 

3. Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Datenschutzordnung

(1) Der Verein erlässt eine Datenschutzordnung, in der weitere Einzelheiten der Datenerhebung und der Datenverwendung sowie technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten aufgeführt sind. Die Datenschutzordnung wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

 

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